Herzlich willkommen bei der ASD GmbH Dortmund – Ihr kompetenter und zuverlässiger Dienstleister in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz!

Wer wir sind und was wir für Sie tun?

Unser Dienst besteht seit nunmehr über 25 Jahren.

Wir beschäftigen gegenwärtig 7 festangestellte und 3 freiberuflich tätige Betriebsärzte, sowie 6 festangestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Form von Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsmeistern, welche über eine langjährige Erfahrung bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen verschiedenster Branchen verfügen.

Unser aktueller Kundenstamm umfasst derzeit insgesamt 350 Unternehmen der Branchen Maschinenbau, Kraftfahrzeuginstandsetzung, Elektro, Baustoffe, Chemie, Kunststoff- und Glastechnik, IT- und High-Tech, Öffentlicher Dienst, Pflege, Versicherung und Banken, Facilitymanagement, Radiogesellschaften, Universitäten und Hochschulen, Verlage und Medien.

Wir legen besonderen Wert auf eine sinnhaft verständliche und den tatsächlichen betrieblichen Gefährdungen angemessener und verträglicher Form der Unternehmensberatung.


Warum Sie unseren ASD benötigen?

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, ungeachtet deren Betriebsgröße, eine Form einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung zu unterhalten. Wir unterscheiden uns von unseren Mitbewerbern in langjähriger Erfahrung, umfangreicher Branchenkenntnis und einer bedarfsgerechten tatkräftigen Unterstützung, daher sind wir von Kunden und Behörden gleichermaßen anerkannt und geschätzt.
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Eine saubere gesetzeskonforme Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens ist die Grundvoraussetzung für strukturierte und zielorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen. Wir analysieren Ihren Ist-Zustand und unterbreiten Ihnen Vorschläge zu einer gesetzeskonformen Verbesserung.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das Regelwerk fordert hier eine betriebsbezogene Beurteilung mit Festlegung von Schutzmaßnahmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die neue Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbmedVV) unterscheidet zwischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge sowie in Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen.
Unterweisungen
Vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens 1 x jährlich sind alle Beschäftigten über spezielle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an deren Arbeitsplätzen aktenkundig zu unterweisen.
Gefahrstoffe
In jedem Unternehmen wird mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen umgegangen. Für den Unternehmer besteht die Verpflichtung, arbeitsplatzbezogen Gefährdung zu erfassen, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Betrieblicher Brandschutz
Ziel ist die Vermeidung und Minimierung der sich aus der verwendeten Produktionstechnik und den Betriebsabläufen ergebenden Risikopotenziale durch Schadfeuer. Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten.
Arbeitsstätten / Arbeitsmittel
Eine sicherheitsgerechte und bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitsmittel sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sind essentiell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ungenügend abgesicherte Arbeitsplätze, Arbeitsunfälle und Erkrankungen der Mitarbeiter führen zu teuren Ausfallzeiten.

Aktuelles

Medizinische Geräte gespendet

Wir haben ein Sehtest- und ein Lungenfunktiostestgerät gespendet.

Safety Days bei AURUBIS - Wir waren auch dabei

Anlässlich des Welttages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2023, fanden am 27. und 28. April bei der Firma Auribis in Lünen die Safetydays statt. Wir waren als werksärztlicher Dienst natürlich auch mit dabei.

Azubis in Arbeitssicherheit geschult!

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ralf Seidel, hat die Auszubildenden eines unserer Kunden intensiv...

Defibrillator gespendet

Wir haben einen neuen Defibrillator für die ASD GmbH...

Erste-Hilfe-Kurs

Einige unserer Mitarbeiter:innen nahmen am 16.03.2022 an einer Fortbildung zum Thema "Erste Hilfe" teil. ...

Covid 19 Impfungen durch Betriebsärzte

Seit dem 08.06.2021 impfen nun auch die Betriebsärzte der ASD GmbH gegen Covid19. Notwendige Dokumente hier zum Download...

Sehtestgeräte gespendet

Da wir stets bestrebt sind, die Qualität unserer Untersuchungen zu verbessern, haben wir eine neue Generation Sehtestgeräte angeschafft. ...

Informationen zum Coronavirus

Auf folgendem Link sind Sie immer tagesaktuell informiert:
 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Hier ein Informationsvideo des Gesundheitsamt Dortmund für Betriebe: 

https://www.youtube.com/watch?v=vBhzdsUSZTs&feature=youtu.be

Wir bilden uns fort!

Unsere Assistentinnen nahmen an einer Fortbildung zum Thema "Erste Hilfe" bei den Johannitern teil.

Befähigungsnachweis für Bediener von Teleskopladern

Mit dem DGUV Grundsatz 308-009 ist ab dem 01.05.2018 ein Bedienerschein für Teleskoplader („Teleskopstapler“) für alle bei der DGUV Versicherten verpflichtend. Ein Befähigungsnachweis zum Führen kraftbetriebener Flurförderzeuge mit Fahrersitz („Staplerschein“) ist hierfür nicht ausreichend. Unser Dienst unterbreitet Ihnen hierzu im Rahmen unserer Sonderleistungen gern ein entsprechendes Angebot.

„Neuregelung des Mutterschutzrechts" – mutterschutzrechtlicher Arbeitsschutz ab 30.05.2017 in Kraft.

Dieses Gesetz verlangt nun vom Arbeitgeber eine mutterschutzrechtliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilung).

Ab 03.12.2016 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft.

Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1975. Mit der Novelle der ArbStättV hat der Gesetzgeber eine Modernisierung der Vorschriften und Regeln beschossen. Die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung wurde novelliert und in die ArbStättV integriert.

Betriebssicherheitsverordnung

Die Novelle der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)“ ist zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das grundlegende Element des betrieblichen Arbeitsschutzes (s. § 5 ArbSchG), hieraus sind alle weiteren Maßnahmen abzuleiten.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Jegliche vom Arbeitsplatz ausgehende psychische Belastung der Arbeitnehmer sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen. Eine entsprechende Verpflichtung für den Arbeitgeber ist im Arbeitsschutzgesetz verankert.

Nach oben