Herzlich willkommen bei der ASD GmbH Dortmund – Ihr kompetenter und zuverlässiger Dienstleister in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz!

Unser Dienstsitz ist im Zentrum von Dortmund, wo wir seit nunmehr über 25 Jahren in der Prinz-Friedrich-Karl-Str. 14 eine eigene arbeitsmedizinische Praxis unterhalten. Für Sie stehen hier ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Über uns: Warum Sie uns benötigen

Unser ASD umfasst derzeit einen Kundenstamm von insgesamt ca. 350 klein und mittelständische Unternehmen der Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Kraftfahrzeuginstandsetzung, Elektro, Baustoffe, Chemie, Kunststoff- und Glastechnik, IT- und High-Tech, Forschung und Entwicklung, Handwerk, Öffentlicher Dienst, Pflege, Versicherung und Banken, Facilitymanagement, Radiogesellschaften und Verlage.

Unsere erfahrenen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten unseren Kunden eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Dienstleistung. Daher sind wir von Kunden, Behörden und Unfallversicherungsträgern gleichermaßen anerkannt und geschätzt.

Wir unterscheiden uns von unseren Mitbewerbern in einer Arbeitsweise, die von einer gesetzeskonformen, zugleich aber bedarfsgerechten und kundenorientierten Beratungstätigkeit geprägt ist.

Ihre Ansprechpartner 

ASD GmbH
Tel.: 02 31 / 95 20 52 71
Email: asd@asd-do.de


Sicherheitstechnik:
Christina Koch

Geschäftsführerin
Tel.: 02 31 / 95 20 52 71
Email: asd@asd-do.de


Fragen an den ASD

  • Welchen Vorteil habe ich durch eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch den ASD?

    Unsere qualifizierte Beratungs- und Unterstützungstätigkeit gewährleistet Ihnen, dass Sie sich vordergründig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und Sie zugleich die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der maßgebenden nachgeordneten Vorschriften erfüllen.

    Störungsfreie Betriebsabläufe im rechtssicheren Einklang – wir helfen Ihnen dabei!

  • Was kostet mich eine Betreuung durch den ASD?

    Die Kosten der Betreuung richten sich nach Branche, Anzahl der Beschäftigten, den betriebsspezifischen Gegebenheiten und unseren aktuellen Stundenverrechnungssatz. Die hierfür maßgebende Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) unterscheidet in jährlicher Grundbetreuung und zusätzlicher betriebsspezifischer Betreuungszeit, die sich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit teilen.

    Als Selbsthilfeeinrichtung für die Unternehmen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins ist unser Geschäftszweck von einer Kostendeckung, nicht aber von der Absicht geprägt, Gewinn zu erzielen. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles betriebsbezogenes Angebot.

  • Was bekomme ich für mein Geld?

    Beratung und Unterstützung bedeutet für uns nicht ausschließliche Feststellung von Defiziten mit Verweise auf einzuhaltende Rechtsvorschriften. Hauptschwerpunkt unserer Tätigkeiten sind Maßnahmen einer aktiv tätigen Unterstützung des Unternehmens bei einer machbaren betriebsbezogenen Umsetzung.

  • Was muss ich als Arbeitgeber trotz Beauftragung des ASD selbst leisten?

    Mit einer überbetrieblichen Beauftragung an einen externen Dienstleister kann der Arbeitgeber nicht gleichzeitig seine Gesamtverantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz delegieren und damit von der Forderungen des Arbeitsschutzgesetz abweichen.

    Auch eine noch so gute externe Unterstützungsleistung bedarf der Mitwirkung des Arbeitgebers.

    Unsere anordnungs- und weisungsfreie Beratungstätigkeit mit ausreichend Alternativangeboten bietet dem Unternehmen ausreichend Spielraum bei seiner eigenverantwortlichen Umsetzung.

  • Auflage von der Behörde – was nun?

    Auf Grund unserer Betreuung von Unternehmen der verschiedensten Branchen kennen wir Schwerpunkte betrieblicher Kontrollen verbunden mit Umfängen und praxiserprobten Möglichkeiten des zu ergreifendem Handlungsbedarfs.

    Wir unterstützen Sie bei der Abarbeitung Ihrer Auflagen umfänglich so, dass Behörden ausreichend zufriedengestellt sind. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen und Kontakte sind uns eine Vielzahl von Behörden und Aufsichtspersonen bekannt, die unsere Arbeit schätzen.   

    So vermeiden Sie lästige Wiederholungs- und Nachkontrollen.

  • Ich kontaktiere Sie, wie ist der weitere Ablauf?

    Nach einem ersten Telefonat mit Information zu Ihrer Branche, gewünschten Betreuungsstandorten und aktuellen Beschäftigtenzahlen unterbreiten wir Ihnen ein betriebsbezogenes Angebot.

    Eine Betriebsbegehung vorab ist auf Grund unserer allgemeinen Erfahrung nur ab einer bestimmten Betriebsgröße erforderlich.

  • Kann ich mit einer Beauftragung an den ASD meine Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz an den ASD delegieren?

    Dies ist leider nicht möglich.

    Das Arbeitsschutzgesetz und alle nachfolgenden Rechtsvorschriften sehen eine ausschließliche Wahrnehmung dieser Verantwortung mit letztendlicher Entscheidung durch den Arbeitgeber vor.
    Wir beraten Sie umfänglich und betriebsbezogen so, dass Sie Ihre Gesamtverantwortung kennen und damit ausreichend wahrnehmen können.

  • Welche alternativen Betreuungsformen sind mir gegeben?

    Die Betreuungsform wird von der Beschäftigtenzahl bestimmt.
    Unternehmen bis 10 Beschäftigte können eine anlassbezogene Betreuung i.V. mit einem Kompetenzzentrum wählen (Unternehmermodell) Unternehmen bis 30 Beschäftigte können ebenfalls eine anlassbezogene Betreuung i.V. mit einem beauftragten Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wählen (Unternehmermodell).

    Das Unternehmermodell ist die auf den ersten Blick günstigste Methode einer Betreuung. Die Mehrzahl der Unternehmer, die ein Unternehmermodell wählen können, entscheidet sich nach Kenntnis ihres hierfür erforderlichen Zeitaufwands jedoch für eine externe Regelbetreuung.

    Unternehmen ab 30 Beschäftigten unterliegen grundsätzlich einer Betreuungspflicht in Form einer Regelbetreuung. Ungeachtet der Beschäftigtenzahl ist die externe Regelbetreuung die qualifizierteste und letztendlich kostengünstigste Betreuungsform.


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