Herzlich willkommen bei der ASD GmbH Dortmund – Ihr kompetenter und zuverlässiger Dienstleister in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz!

Wer wir sind und was wir für Sie tun?

Unser Dienst besteht seit nunmehr über 25 Jahren.

Wir beschäftigen gegenwärtig 7 festangestellte und 3 freiberuflich tätige Betriebsärzte, sowie 6 festangestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Form von Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsmeistern, welche über eine langjährige Erfahrung bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung von Unternehmen verschiedenster Branchen verfügen.

Unser aktueller Kundenstamm umfasst derzeit insgesamt 350 Unternehmen der Branchen Maschinenbau, Kraftfahrzeuginstandsetzung, Elektro, Baustoffe, Chemie, Kunststoff- und Glastechnik, IT- und High-Tech, Öffentlicher Dienst, Pflege, Versicherung und Banken, Facilitymanagement, Radiogesellschaften, Universitäten und Hochschulen, Verlage und Medien.

Wir legen besonderen Wert auf eine sinnhaft verständliche und den tatsächlichen betrieblichen Gefährdungen angemessener und verträglicher Form der Unternehmensberatung.


Warum Sie unseren ASD benötigen?

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, ungeachtet deren Betriebsgröße, eine Form einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung zu unterhalten. Wir unterscheiden uns von unseren Mitbewerbern in langjähriger Erfahrung, umfangreicher Branchenkenntnis und einer bedarfsgerechten tatkräftigen Unterstützung, daher sind wir von Kunden und Behörden gleichermaßen anerkannt und geschätzt.

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Eine saubere gesetzeskonforme Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens ist die Grundvoraussetzung für strukturierte und zielorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen. Wir analysieren Ihren Ist-Zustand und unterbreiten Ihnen Vorschläge zu einer gesetzeskonformen Verbesserung.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das Regelwerk fordert hier eine betriebsbezogene Beurteilung mit Festlegung von Schutzmaßnahmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die neue Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbmedVV) unterscheidet zwischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge sowie in Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen.
Unterweisungen
Vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens 1 x jährlich sind alle Beschäftigten über spezielle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an deren Arbeitsplätzen aktenkundig zu unterweisen.
Gefahrstoffe
In jedem Unternehmen wird mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen umgegangen. Für den Unternehmer besteht die Verpflichtung, arbeitsplatzbezogen Gefährdung zu erfassen, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Betrieblicher Brandschutz
Ziel ist die Vermeidung und Minimierung der sich aus der verwendeten Produktionstechnik und den Betriebsabläufen ergebenden Risikopotenziale durch Schadfeuer. Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten.
Arbeitsstätten / Arbeitsmittel
Eine sicherheitsgerechte und bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitsmittel sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sind essentiell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ungenügend abgesicherte Arbeitsplätze, Arbeitsunfälle und Erkrankungen der Mitarbeiter führen zu teuren Ausfallzeiten.

Aktuelles

Ab 03.12.2016 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft.

Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1975. Mit der Novelle der ArbStättV hat der Gesetzgeber eine Modernisierung der Vorschriften und Regeln beschossen. Die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung wurde novelliert und in die ArbStättV integriert.

Die Novelle schließt nun die Bildschirmarbeitsordnung mit ein, regeln den Arbeitsplatzbegriff neu, verweist auf die Notwendigkeit einer arbeitsplatzbezogenen Sicherverbindung nach außen und gibt Mindestinhalte für einer Unterweisung vor.

In der neuen ArbStättV wird noch einmal auf die Notwendigkeit der Beurteilung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen.  Des Weiteren ist in der neuen ArbStättV erstmals der Tele- bzw. Homeoffice-Arbeitsplatz mit entsprechenden Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für den Privatbereich definiert. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten sie darüber hinaus entsprechend gern.


Nach oben